AGB
Geschaeftsbedingungen
Artikel 1 – Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachstehend bezeichnet als “AGB”) gelten folgende Begriffsbestimmungen:
Marc Stechl e.K. – Der Werbemittelpunkt
Eingetragener Kaufmann mit Sitz in Deutschland, 94315 Straubing, Grüner Weg 9 (nachstehend bezeichnet als: Marc Stechl e.K.)Auftraggeber: jede natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag Marc Stechl e.K. Produkte liefert und/oder Dienstleistungen erbringt oder mit der Marc Stechl e.K. einen Vertrag schließt oder mit der Marc Stechl e.K. Verhandlungen oder Gespräche bezüglich eines etwaigen Vertragsabschlusses führt;
Angebot: das schriftliche Angebot von Marc Stechl e.K., in dem Einzelheiten bezüglich der Lieferung einer bestimmten Warenmenge oder bezüglich der Erbringung einer zuvor genau beschriebenen Dienstleistung zu einem bestimmten Preis aufgeführt sind;
Auftrag: die Vergabe eines Lieferauftrags durch den Auftraggeber an Marc Stechl e.K. oder gegebenenfalls, je nach Lage des Falls, die Annahme des von Marc Stechl e.K. erstellten Angebots durch den Auftraggeber. Mit der Auftragsvergabe ist in der Folge ein Vertragsabschluss verbunden, der von einer durch Marc Stechl e.K. entsprechend ermächtigten Person abgeschlossen werden muss;
Produkte: alle Güter einschließlich Dokumentationen, Zeichnungen, Modelle, Skizzen bzw. Entwürfe, Muster, Fahnenausdrucke sowie alle (sonstigen) Ergebnisse, die vom Auftraggeber vorgelegt werden und die Gegenstand des Vertrags sind;
Dienstleistungen: alle Aktivitäten, in welcher Form und unter welcher Bezeichnung auch immer diese ausgeführt werden (Kauf, Auftragsvergabe, Fremdvergabe von Arbeiten usw.), die von Marc Stechl e.K. für den Auftraggeber bzw. in dessen Auftrag ausgeführt werden;
Vertrag: jeglicher Vertrag, der zwischen Marc Stechl e.K. und dem Auftraggeber geschlossen wird und alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sowie alle (rechtlichen) Handlungen zur Vorbereitung und Erfüllung dieses Vertrags;
Lieferung: die Bereitstellung von Ware an den Auftraggeber, der somit über die Ware verfügen kann;
Parteien: Marc Stechl e.K. und der Auftraggeber;
In Schriftform: Elektronischer Datenverkehr und/oder Übermittlung von Nachrichten und Dokumenten per Fax und/oder E-Mail oder Übermittlung von Dokumenten auf anderem Wege;
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Bei Streitigkeiten sind die individuell geschlossenen Einzelverträge maßgeblich und diesen
AGB übergeordnet.Abweichungen von den Bestimmungen dieser AGB sind in schriftlicher Form zu vereinbaren.
Diese AGB gelten für alle Anfragen, Angebote und Verträge bzw. Vereinbarungen bezüglich der Lieferung von Waren durch Marc Stechl e.K. an den Auftraggeber. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen – gleich welcher Bezeichnung – des Auftraggebers sind in keinem Falle anwendbar und daher ausdrücklich ausgeschlossen. Sie werden von Marc Stechl e.K. ausdrücklich abgewiesen.
Artikel 3 – Angebote
Alle von Marc Stechl e.K. erstellten Angebote in jeglicher Form sind unverbindlich, es sei denn, dass sie eine Annahmebedingung enthalten. Die Angebote basieren auf einer Lieferung unter üblichen Bedingungen, die zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgt.
Wird ein unverbindliches Angebot angenommen, so ist Marc Stechl e.K. berechtigt, das Angebot bis zwei Tage nach Erhalt der Angebotsannahme zu annullieren.
Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und/oder andere Daten, die Marc Stechl e.K. erhält oder die durch Marc Stechl e.K. bereitgestellt werden, können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden; für ihre Aktualität bzw. Richtigkeit übernimmt Marc Stechl e.K. keinerlei Haftung bzw. Garantie.
Artikel 4 – Preise und Preisänderungen
Sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form vereinbart, basieren die von Marc Stechl e.K. angegebenen Preise auf der Lieferung ab Werk, ab Lager oder ab sonstigem Warenlager. Die Preise enthalten zudem keine Mehrwertsteuer, keine Einfuhrabgaben oder sonstige Steuern, Abgaben oder Pflichtzahlungen und verstehen sich ferner ohne Verladekosten und ohne Versicherung.
Sofern nicht anderweitig in schriftlicher Form festgelegt, sind die vereinbarten Preise in Euro ausgewiesen.
Die von Marc Stechl e.K. unterbreiteten Preisangebote sind unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung, um dem Auftraggeber eine Entscheidungshilfe hinsichtlich einer etwaigen Auftragsvergabe zu bieten.
Marc Stechl e.K. ist berechtigt, jederzeit festzusetzen, dass bestimmte Artikel nur bei bestimmten Mindestabnahmemengen geliefert werden.
Marc Stechl e.K. ist berechtigt, alle etwaigen Änderungen von Faktoren, die sich auf die Preise von Marc Stechl e.K. auswirken, unter anderem Änderungen der Einkaufspreise, Wechselkursentwicklungen, etwaige Im- und Exportabgaben sowie andere Abgaben in Zusammenhang mit etwaigen Im- oder Exporten, Versicherungsprämien, Frachtkosten und sonstigen Abgaben oder Steuern an den Auftraggeber weiterzugeben. Nur im Falle, dass solche Änderungen innerhalb der ersten drei Monate nach der Annahme des Auftrags durch Marc Stechl e.K. stattfinden und der Auftraggeber berechtigt ist, den betreffenden Auftrag bzw. Vertrag gemäß den deutschen Bestimmungen zu widerrufen, ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag aufzuheben.
Der Auftraggeber hält Marc Stechl e.K. schadlos für alle Kosten und Schäden, die Marc Stechl e.K. etwaig entstehen, weil:
die Steueridentifikationsnummer, Umsatzsteuernummer oder sonstige steuerrelevante Daten des Auftraggebers im betreffenden EU-Mitgliedstaat nicht korrekt registriert sind; und/oder weil
der Auftraggeber falsche oder unzeitgemäße Daten an Marc Stechl e.K. und/oder die jeweils zuständigen Behörden im Bezirk des relevanten EU-Mitgliedstaates, in dem die Umsatzsteuer oder die vergleichbare Abgaben zu entrichten sind, übermittelt.
Artikel 5 – Lieferzeit
Die von Marc Stechl e.K. angegebenen Lieferzeiten gelten nur zur Orientierung und sind niemals als letzter Liefertermin zu betrachten, es sei denn, dass diesbezüglich ausdrücklich anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden. Daher ist bei Lieferungen, die erst nach der angegebenen Lieferzeit erfolgen, Marc Stechl e.K. schriftlich auf diesen Verzug hinzuweisen.
Der Auftraggeber sichert zu, seinerseits Sorge dafür zu tragen, dass die Erfüllung bestimmter, vereinbarter Bedingungen einschließlich (bestimmter) vereinbarter Liefer- und Annahmebedingungen nicht durch Behinderungen gefährdet oder gar verhindert wird.
Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist oder einer Nicht-Erfüllung anderer vereinbarter Bedingungen durch Marc Stechl e.K. entstehen dem Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Erhalt etwaiger anderer Ausgleichszahlungen (für hierdurch eventuell verursachte Schäden). In einem solchen Falle ist der Auftraggeber nicht berechtigt, den Vertrag zu annullieren oder aufzuheben, es sei denn, dass die Lieferfrist derart weit überschritten wurde oder die betreffenden vereinbarten Bedingungen lange nach der vereinbarten Frist noch nicht erfüllt wurden, dass es für den Auftraggeber unzumutbar wäre, den Vertrag (bzw. den diesbezüglichen Teil des Vertrags) einzuhalten. Liegt ein solcher Fall vor, so ist der Auftraggeber befugt, den Vertrag zu annullieren bzw. aufzuheben, aber nur dann, wenn er zuvor Marc Stechl e.K. per Einschreiben diesbezüglich in Verzug gesetzt hat und in dieser Inverzugsetzung eine neue, annehmbare Frist genannt hat, in der die Ware von Marc Stechl e.K. geliefert werden kann oder die betreffenden, bisher nicht erfüllten Bedingungen erfüllt werden können. Der Vertrag kann jedoch nur soweit annulliert bzw. aufgehoben werden, soweit dies absolut notwendig ist.
Die Lieferzeit beginnt zum spätesten der nachstehend genannten Zeitpunkte:
am Tag des Vertragsabschlusses
am Tag des Erhalts der Dokumente, Daten, Genehmigungen u.ä., die Marc Stechl e.K. zur Erfüllung des Vertrags bzw. zur Ausführung des Auftrags benötigt
am Tag des Erhalts der Summe, die der Auftraggeber vertragsgemäß im Voraus an Marc Stechl e.K. zu zahlen hat
Artikel 6 – Lieferung
Für die Auslegung der Lieferbedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce (ICC)) herausgegebenen „Incoterms“ (internationale Handelsbedingungen) in der Fassung von 2010 oder deren jeweils neueste Fassung.
Marc Stechl e.K. behält sich das Recht vor, bei der Lieferung die bestellte Liefermenge um bis zu maximal 5% über- oder unterschreiten und entsprechend in Rechnung stellen zu dürfen, wenn die Produkte speziell für den Auftraggeber hergestellt wurden oder wenn es sich um Produkte in einer speziellen Zusammensetzung handelt.
Teillieferungen seitens Marc Stechl e.K. sind nach genauer vorheriger Absprache zulässig, wobei dann jede einzelne Teillieferung gesondert zu bezahlen ist.
Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, erfolgt die Lieferung ab Werk bzw. ab Warenlager, in das die Waren durch Marc Stechl e.K. geliefert werden, die sodann vom Auftraggeber angenommen werden, sobald sie an diesen ausgeliefert werden.
Holt ein innerhalb der EU (aber außerhalb Deustchlands) ansässiger Kunde die Ware im Warenlager des Lieferanten ab, so muss der Kunde eine Zollinhaltserklärung mitführen bzw. vorlegen. Kann keine Zollinhaltserklärung vorgelegt werden, muss der Kunde die deutsche Umsatzsteuer entrichten.
Holt ein außerhalb der EU ansässiger Kunde die Ware im Warenlager des Lieferanten ab, so muss der Kunde ein Exportbegleitpapier (export accompanying document, EADDokument) mitführen bzw. vorlegen. Kann er dieses Dokument nicht vorlegen, so muss er die deutsche Umsatzsteuer entrichten.
Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen in schriftlicher Form getroffen wurden, trägt der Auftraggeber die Kosten und Risiken des Transports, auch wenn das Transportunternehmen ausdrücklich festgelegt hat, dass alle Transportdokumente den Hinweis enthalten müssen, dass der Absender der Ware (ab Werk) die Kosten und Risiken jeglicher durch den Transport verursachter Schäden zu übernehmen hat.
Präsentiert Marc Stechl e.K. dem Auftraggeber ein Modell, ein Muster oder eine Probe und/oder stellt Marc Stechl e.K. dem Auftraggeber diese(s) zur Verfügung, so dient dies ausschließlich zu Demonstrationszwecken:
die Eigenschaften der zu liefernden Produkte können von denen des Modells, des Musters oder der Probe abweichen. Entsprechend gelten die in Artikel 3 festgelegten Bestimmungen.
Sollte der Auftraggeber die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig ab- bzw. annehmen und hierfür keine rechtlich einwandfreien Gründe haben, so ist er in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung notwendig wäre. In diesem Falle ist Marc Stechl e.K. berechtigt, die betreffenden Produkte zu lagern und/oder an Dritte zu verkaufen, wobei der Auftraggeber die hiermit verbundenen Kosten und Risiken, auch das Risiko etwaiger Qualitätseinbußen, trägt. Der Auftraggeber ist in diesem Falle jedoch noch stets zur Zahlung des fälligen Bezugspreises zuzüglich der Zinskosten und der Inkassogebühren als Ersatzleistung verpflichtet. Wenn möglich, wird der aus diesem Verkauf an Dritte erzielte Nettoerlös gegengerechnet bzw. vom zu zahlenden Gesamtbetrag abgezogen.
Die Lieferung erfolgt ab Werk bzw. ab Lager im Erdgeschoss nur eines Lagerortes oder einer Versandstelle, d.h. ab dem Lagerort bzw. ab der Versandstelle von Marc Stechl e.K., von dem/der aus oder über den/die im Auftrag von Marc Stechl e.K. die Lieferung erfolgt. Die Lieferung von Produkten gilt als erfolgt:
wenn die Produkte durch einen Spediteur bzw. professionellen Frachtführer versandt wurden;
durch Übergabe der Produkte an einen Spediteur bzw. professionellen Frachtführer;
wenn die Produkte vom Auftraggeber oder in dessen Auftrag abgeholt wurden oder werden;
durch Erhalt der Produkte;
wenn die Produkte durch Transportmittel von Marc Stechl e.K. verschickt werden;
durch Lieferung an eine vom Auftraggeber genannte Lieferadresse.
Artikel 7 – Lieferung bedruckter Produkte
Wird Marc Stechl e.K. damit beauftragt, Produkte zu liefern, die speziell für den Auftraggeber hergestellt oder zusammengestellt wurden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, für den Versand direkt reproduzierbare Materialien guter Qualität anzuliefern.
Marc Stechl e.K. ist nur dann verpflichtet, dem Auftraggeber vorher zwecks Zustimmung einen Korrekturabzug zu schicken, wenn diese vom Auftraggeber vor der Auftragsvergabe schriftlich angefordert wurde. In diesem Falle verpflichtet sich Marc Stechl e.K., spätestens fünf Wochen nach Erhalt des Auftrags und nach Erhalt der Materialien, die reproduziert werden sollen, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug vorzulegen, die als vom Auftraggeber akzeptiert gilt, wenn spätestens fünf Werktage nach der Vorlage des Korrekturabzuges keine schriftliche Reaktion seitens des Auftraggebers erfolgt ist.
Alle Kosten für die Herstellung des Druckwerks bzw. alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt und sind nicht im vereinbarten Preis enthalten, es sei denn, dass diesbezüglich ausdrücklich anderweitige bzw. gegenteilige Vereinbarungen getroffen worden sind.
Artikel 8 – Höhere Gewalt
Ist eine Lieferung durch höhere Gewalt ganz oder teilweise unmöglich, so ist Marc Stechl e.K. berechtigt, die Lieferung auszusetzen bzw. aufzuschieben oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben, sofern der Auftrag noch nicht ausgeführt bzw. der Vertrag noch nicht erfüllt wurde und die Zahlung der bereits erfolgten Teillieferung(en) zu verlangen, ohne dass Marc Stechl e.K. zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet wäre.
Die Parteien informieren einander so schnell wie möglich, wenn ein Ereignis höherer Gewalt eingetreten ist oder wenn die Möglichkeit bzw. ein Risiko hierzu besteht.
Dauert das Ereignis höherer Gewalt mindestens drei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den betreffenden Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu annullieren.
In diesen AGB ist unter höherer Gewalt zu verstehen:
alle Umstände, die sich der Kontrolle von Marc Stechl e.K. entziehen
auch wenn diese Umstände bei Vertragsabschluss bereits absehbar waren
und die eine Vertragserfüllung dauerhaft oder zeitweise unmöglich machen, sowie, sofern noch nicht aufgeführt: Kriege, Kriegsgefahr, Bürgerkriege, Aufstände, Arbeitsniederlegungen
und Streiks, Aussperrungen, Transportprobleme, Brände und/oder schwerwiegende Unterbrechungen der betrieblichen Aktivitäten von Marc Stechl e.K. oder der Aktivitäten in den Betrieben seiner Zulieferer.
Artikel 9 – Beschwerden und Reklamationen
Beschwerden und Reklamationen in Bezug auf sichtbare Schäden an der Ware müssen innerhalb von acht Tagen nach Lieferung der Ware in schriftlicher Form vorgebracht werden. Wird diese Frist überschritten, so ist Marc Stechl e.K. nicht mehr verpflichtet, den Auftraggeber in irgendeiner Form und Weise schadlos zu stellen. Schäden, die innerhalb der vorgenannten Frist unter normalen Umständen nicht festgestellt werden konnten, sind Marc Stechl e.K. nach Bemerken des Mangels oder Defekts unverzüglich schriftlich mitzuteilen, in jedem Falle aber spätestens 30 Tage nach Ankunft der Produkte.
Nach der Entdeckung eines Mangels oder Defekts, gleich welcher Art, ist der Auftraggeber gehalten, jeglichen Gebrauch des betreffenden Produkts unverzüglich abzubrechen und/oder eine Belieferung Dritter mit den betreffenden Produkten mit sofortiger Wirkung abzubrechen.
Der Auftraggeber sagt diesbezüglich seine tatkräftige Unterstützung zu, um die Marc Stechl e.K. ihn bittet, um eine Untersuchung der Beschwerde/Reklamation zu ermöglichen, u.a. indem er (der Auftraggeber) Marc Stechl e.K. Gelegenheit gibt, entsprechende Untersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen oder indem er einige der typischen, fehlerbehafteten oder defekten Produkte auf Kosten von Marc Stechl e.K. zurückschickt.
Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, Produkte zurückzuschicken, ohne dass Marc Stechl e.K. zuvor seine Zustimmung hierfür gegeben hat. Die Kosten für den Rückversand der Waren trägt der Auftraggeber, wobei er zudem auch die mit dem Verbleib der Güter verbundenen Risiken trägt. Die Rücksendung von Waren beinhaltet niemals die Anerkennung oder Übernahme einer Haftung.
Liegen Defekte oder Mängel an den Produkten einer bestimmten Charge vor, die Teil einer aus mehreren Posten bestehenden Lieferung sind, so ist der Auftraggeber nur dann berechtigt, den gesamten Vertrag zu annullieren, wenn es ihm nicht zugemutet werden kann, den übrigen Teil des Vertrags einzuhalten.
Article 10 – Garantie
Liefert Marc Stechl e.K. Produkte an den Auftraggeber, die Marc Stechl e.K. seinerseits von seinen Zulieferern bezogen hat, so ist Marc Stechl e.K. zu keiner Zeit verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber eine Garantie zu gewähren oder Haftung zu übernehmen, die über den Garantie- bzw. Haftungsumfang hinausgeht, den der betreffende Zulieferer gegenüber Marc Stechl e.K. gewährleistet.
Der Auftraggeber trägt vollumfänglich die Risiken für die Produkte, an denen durch Marc Stechl e.K. Reparaturen durchgeführt werden müssen, es sei denn, dass diese Reparaturarbeiten infolge eines durch Marc Stechl e.K. zu verantwortenden Mangels oder Defekts am betreffenden Produkt notwendig geworden sind und es dem Auftraggeber nicht zugemutet werden kann, die betreffenden Produkte im Hinblick auf die vorgenannten Risiken zu versichern.
Artikel 11 – Eigentumsvorbehalt
Bis zur Zahlung des vollen Rechnungsbetrags bleiben alle von Marc Stechl e.K. an den Auftraggeber gelieferten Waren Eigentum von Marc Stechl e.K.
Führt Marc Stechl e.K. im Rahmen des mit dem Auftraggeber geschlossenen Vertrags Aktivitäten für den Auftraggeber aus, die vom Auftraggeber zu vergüten sind, gilt ebenfalls der Eigentumsvorbehalt seitens Marc Stechl e.K., bis der Auftraggeber die für die Ausführung der Aktivitäten berechnete Summe vollständig gezahlt hat. “
Der Eigentumsvorbehalt gilt ferner auch in Bezug auf Forderungen, die Marc Stechl e.K. etwaig gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann, wenn der Auftraggeber es versäumt, seinen gegenüber Marc Stechl e.K. bestehenden Verpflichtungen nachzukommen.
Solange die gelieferte Ware noch nicht ins Eigentum des Auftraggebers übertragen wurde, darf der Auftraggeber die Ware nicht dinglich belasten oder verpfänden oder Dritten diesbezüglich Rechte oder Ansprüche einräumen, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Betriebstätigkeit seines Unternehmens liegen, wobei der Auftraggeber sich verpflichtet, im Falles eines Verkaufs gegen Kredit seinen Kunden gegenüber ebenfalls eine Eigentumsvorbehaltsklausel im Sinne der Bestimmungen dieses Artikels zu handhaben“
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt von Marc Stechl e.K. gelieferten Produkte sorgfältig aufzubewahren und diese hierbei deutlich als Eigentum von Marc Stechl e.K. zu kennzeichnen und sie gegen Risiken wie Brand, Explosion, Beschädigung und/oder Diebstahl zu versichern. Auf erstes Verlangen von Marc Stechl e.K. tritt der Auftraggeber alle Rechte und Ansprüche, die er in diesem Zusammenhang etwaig gegenüber den betreffenden Versicherungen erlangt, an Marc Stechl e.K. ab.
Solange Marc Stechl e.K. Eigentümer der Produkte ist, ist der Auftraggeber verpflichtet, Marc Stechl e.K. unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Produkte abhanden gekommen sind oder beschädigt wurden oder wenn die Produkte (bzw. ein Teil derselben) beschlagnahmt wurden oder etwaige andere Ansprüche in Bezug auf die Produkte geltend gemacht werden. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, Marc Stechl e.K. auf erstes Verlangen von Marc Stechl e.K. darüber zu informieren, wo sich die Produkte befinden, deren Eigentümer noch immer Marc Stechl e.K. ist.
Im Falle einer Beschlagnahmung, eines (vorläufigen) Moratoriums oder eines Konkurses ist der Auftraggeber verpflichtet, dem zuständigen Gerichtvollzieher, Insolvenzverwalter oder Konkursverwalter unverzüglich anzuzeigen, dass Marc Stechl e.K. Eigentümer der Ware ist.
Artikel 12 – Zahlung
Sofern nicht schriftlich anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, und ungeachtet der Bestimmungen des nachstehenden Paragraphen müssen die an Marc Stechl e.K. zu leistenden Zahlungen innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto an Marc Stechl e.K. erfolgen, gerechnet ab dem Rechnungsdatum. Dieses Datum von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ist der letztmögliche Zahlungstermin. Das auf dem Kontoauszug von Marc Stechl e.K. ausgewiesene Datum des Zahlungseingangs gilt als Zahlungsdatum.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden alle Zahlungen des Auftraggebers ungeachtet der Weise, in der diese erfolgt sind, zunächst verwendet, um die Kosten mit dem eingegangenen Betrag zu begleichen, sodann die Zinsen und schließlich die noch offenen Rechnungen vom eingegangenen Betrag abzuziehen.
Der Auftraggeber muss Marc Stechl e.K. innerhalb von 8 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich in Kenntnis setzen über etwaige Einwände gegen Rechnungen, Spezifikationen, Beschreibungen und Preisangaben seitens Marc Stechl e.K.. Ist dies aus irgendeinem Grunde nicht möglich, der nicht dem Auftraggeber angelastet werden kann, so setzt der Auftraggeber Marc Stechl e.K. auf jeden Fall schriftlich über seine Einwände in Kenntnis, sobald dies möglich ist. “
Eine Verrechnung von Schulden oder andere Formen der Begleichung sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung in keinem Falle zulässig. Marc Stechl e.K. ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder vor weiteren Lieferungen den Auftraggeber um eine ausreichende Vorauszahlung oder um eine hinreichende Sicherheitsstellung zu bitten – wobei die Beurteilung der Frage, wann diese Sicherheit ausreichend ist, im Ermessen von Marc Stechl e.K. liegt – dies, um sicherzustellen, dass der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wobei Marc Stechl e.K. berechtigt ist, weitere Lieferungen aufzuschieben, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht erfüllt; dies gilt auch, wenn feste Lieferfristen vereinbart wurden, ungeachtet etwaiger Schadensersatzansprüche, die Marc Stechl e.K. wegen verspäteter Erfüllung der Vertragsverpflichtungen oder ggf. gar wegen einer etwaigen Nicht-Erfüllung der Vertragspflichten (abhängig von den Umständen, die hierzu führen) gegenüber dem Auftraggeber geltend machen kann.
Versäumt es der Auftraggeber, die fälligen Beträge innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu bezahlen, so ist er in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung durch Marc Stechl e.K. bedarf und ist Marc Stechl e.K. berechtigt – ohne die Notwendigkeit einer Inverzugsetzung – dem Auftraggeber ab dem Fälligkeitsdatum der offenen Rechnung(en) Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zuzüglich eines Zinsaufschlags von 2% in Rechnung zu stellen.
Gerät der Auftraggeber in Verzug, so werden unverzüglich alle bis dahin noch ausstehenden Forderungen von Marc Stechl e.K. an den Auftraggeber fällig
Alle außergerichtlichen Inkassokosten, die Marc Stechl e.K. entstehen, trägt der Auftraggeber; sie werden im Verhältnis zum noch ausstehenden Gesamtbetrag berechnet, wobei die nachstehend angegebene Berechnungsmethode angewendet wird, mindestens aber ein Betrag in Höhe von € 70,- berechnet wird. Die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten wird wie folgt über den offenen Rechnungsbetrag berechnet:
für die ersten € 3.000,- werden 15%, ab € 3.000,- bis € 6.000,- werden 10%, ab € 6.000,- bis € 15.000,- werden 8%, ab € 15.000 bis € 60.000,- werden 5% und ab € 60.000,- werden 3% berechnet.
Artikel 13 – Beratung und Produktentwicklung
Wird Marc Stechl e.K. vom Auftraggeber um Rat gebeten, so ist Marc Stechl e.K. gehalten, nach bestem Wissen und Können den Interessen des Auftraggebers Rechnung zu tragen.
Für eine etwaig vom Auftraggeber erbetene Produktentwicklung, eine Beratung bezüglich der Verwendung von Werbeartikeln, eine Beratung in Bezug auf kreative Konzepte, Angebote in Bezug auf Großprojekte mit oder ohne bedruckte Produkte, Betreibung nationaler oder internationaler Marktforschung im Hinblick auf spezielle Produkte oder Produktinformationen hinsichtlich nicht konkret umschriebener Produkte ist der Auftraggeber – in all jenen Fällen, die nicht zu einer Lieferung konkret umschriebener Produkte führen – zur Zahlung eines zuvor von den Parteien zu vereinbarenden Stundensatzes oder einer zuvor von den Parteien festzulegenden Pauschalsumme verpflichtet.
Artikel 14 – Geistiges Eigentum
Marc Stechl e.K. erklärt, dass, soweit ihm bekannt, durch seine Produkte keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden, die in Deutschland Gültigkeit haben. Marc Stechl e.K. kann jedoch den Auftraggeber nicht schadlos halten bezüglich möglicher Verletzungen geistiger Eigentumsrechte Dritter.
Im Falle, dass Marc Stechl e.K. Produkte herstellt oder herstellen lässt aufgrund eines entsprechenden Auftrags des Auftraggebers, und die Herstellung auf einem Entwurf basiert, der nicht von Marc Stechl e.K. stammt, so hält der Auftraggeber Marc Stechl e.K. schadlos bezüglich jeglicher Verletzungen etwaiger geistigen Eigentumsrechte Dritter, die der Herstellung und Verwendung der Produkte zugrundeliegen.
Die Urheberrechte in Bezug auf Skizzen, Zeichnungen, Lithos, Druckstöcke, Fotos, Modelle u. dgl., die von Marc Stechl e.K. entwickelt und/oder ggf. angemeldet wurden, bleiben jederzeit Eigentum von Marc Stechl e.K., selbst dann, wenn der Auftraggeber diesbezüglich einen Auftrag erteilt und seine finanziellen Verpflichtungen erfüllt hat.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, zu keiner Zeit die geistigen Eigentumsrechte von Marc Stechl e.K. oder von dessen Zulieferern zu verletzen (oder dies einer Drittpartei zu gestatten oder zu ermöglichen).
Artikel 15 – Schriftsatzproben, Korrekturabzüge und Andruckmuster
Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Bitte von Marc Stechl e.K. die erhaltenen Schriftsatzproben, Korrekturabzüge und Andruckmuster sorgfältig im Hinblick auf Fehler oder Mängel zu überprüfen und diese nötigenfalls so schnell wie möglich korrigiert und genehmigt an Marc Stechl e.K. zurückzuschicken.
Die Genehmigung des Andruckmusters durch den Auftraggeber kommt einer Anerkennung der Tatsache gleich, dass Marc Stechl e.K. die Arbeiten, die dem Andruckmuster vorangehen, fristgerecht und korrekt ausgeführt hat.
Marc Stechl e.K. haftet nicht für etwaige Defekte, Mängel oder Unzulänglichkeiten, die vom Auftraggeber nicht in den von ihm genehmigten und/oder korrigierten Korrekturmuster bemerkt wurden
Jedes Andruckmuster, das auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers produziert wurde, wird gesondert, unabhängig vom vereinbarten Preis, in Rechnung gestellt, es sei denn, dass ausdrücklich vereinbart wurde, dass die Kosten zur Fertigung im Preis enthalten sind.
Artikel 16 – Rückgabe gemieteter oder geliehener Güter
Im Falle, dass Marc Stechl e.K. im Zuge der Erfüllung des Vertrags gegen Zahlung oder anderweitig Güter an den Auftraggeber vermietet und/oder verliehen hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Güter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Vertragsende, gleich aus welchem Grunde die Beendung auch erfolgt ist, im Originalzustand, mangelfrei und vollständig an Marc Stechl e.K. zurückzuschicken. Der vorgenannte Rückgabezeitpunkt gilt als spätester Rückgabetermin. “
Sollte der Auftraggeber, aus welchem Grunde auch immer, dieser in Paragraph 1 dieses Artikels beschriebenen Verpflichtung nicht nachkommen, so ist Marc Stechl e.K. berechtigt, den Schaden und die hierdurch verursachten Kosten, einschließlich der Kosten für einen Austausch sowie die entgangenen Mieteinnahmen vom Auftraggeber zurückzufordern, ungeachtet der sonstigen Rechte und Ansprüche, die Marc Stechl e.K. hierdurch geltend machen kann.
Artikel 17 – Verantwortlichektien des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt Marc Stechl e.K. rechtzeitig alle Daten zur Verfügung, die für die Ausführung der Arbeiten durch Marc Stechl e.K. notwendig sind und garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit derselben.
Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, etwaig auf den Produkten befindliche Markenzeichen und/oder andere Kennzeichnungen oder Merkmale ganz oder teilweise zu entfernen oder unsichtbar zu machen
Artikel 18 – Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in angemessener, sorgfältiger und vertraulicher Weise unter Einhaltung der geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Verordnungen, einschließlich der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“). Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit betroffenen Personen bzw. die Bearbeitung berechtigter Anfragen dieser Personen im Sinne der DSGVO.
Des Weiteren werden personenbezogene Daten nur in einer Weise be- bzw. verarbeitet, die mit den Zielen und Zwecken, die der Erlangung dieser Daten zugrunde liegen, vereinbar ist. Die Daten dürfen nicht länger als notwendig gespeichert oder bearbeitet werden.
Es werden geeignete technische und organisatorische Vorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten gegen Zerstörung, Verlust oder jegliche Form der rechtswidrigen Verarbeitung geschützt werden, wobei der jeweilige Stand der Technik und die Art der Verarbeitung berücksichtigt werden.
Sofern zutreffend, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen von Marc Stechl e.K. unverzüglich einem Vertrag zuzustimmen, der von Marc Stechl e.K. gemäß Artikel 28 DSGVO (Auftragsverarbeitungsvertrag) in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgesetzt wird, dies, sofern nicht bereits ein diesbezüglicher Vertrag zwischen den Parteien abgeschlossen wurde, der als ein Vertrag im Sinne dieser Bestimmung gelten kann.
Marc Stechl e.K. setzt den Auftraggeber so bald wie möglich, in jedem Falle aber ohne unzumutbare Verzögerung, über eine Verletzung des Schutzes persönlicher Daten in Kenntnis, sofern es sich um personenbezogene Daten handelt, die im Rahmen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages vom Auftraggeber erhalten wurden oder sofern es sich um Daten des Auftraggebers handelt, die von Marc Stechl e.K. be- bzw. verarbeitet werden und/oder sofern es sich um Daten handelt, die sich auf Personen beziehen, die ebenfalls von diesem Vertrag betroffen sind.
Artikel 19 – Haftung
Sofern keine grobe Fahr- oder Nachlässigkeit oder Vorsatz seitens Marc Stechl e.K. oder seitens leitender Mitarbeiter von Marc Stechl e.K. vorliegt, haftet Marc Stechl e.K. nicht für etwaige Kosten, Schäden oder Zinsen, die infolge von Unachtsamkeit oder Nachlässigkeit seitens der vorgenannten Personen oder seitens anderer Beauftragter von Marc Stechl e.K. oder durch mit der Erfüllung des Vertrags durch Marc Stechl e.K. beauftragte Personen, aufgetreten sind.
Marc Stechl e.K. weist jegliche Haftung für entgangene Gewinne oder für indirekte Schäden ausdrücklich zurück.
Die Haftung durch Marc Stechl e.K. gegenüber dem Auftraggeber, aus welchem Grunde auch immer, ist je Ereignis (wobei eine zusammenhängende Folge von Ereignissen als ein einziges Ereignis zu betrachten ist) beschränkt auf den jeweiligen Gesamtvertragswert (ohne MwSt.). Kann kein Gesamtvertragswert angegeben werden, so beschränkt sich die Haftung von Marc Stechl e.K. auf die Summe, die Marc Stechl e.K. in dieser Angelegenheit im Rahmen der Betriebshaftpflicht von seiner Versicherungsgesellschaft erhält.
Artikel 20 – Annullierung
Im Falle eines (vorläufigen) Moratoriums, Konkurses, einer Stilllegung oder Auflösung des Unternehmens des Auftraggebers werden alle mit dem Auftraggeber geschlossenen Vereinbarungen rechtskräftig annulliert, es sei denn, dass Marc Stechl e.K. innerhalb einer angemessenen Frist an den Auftraggeber herantritt (sofern sich eine entsprechende Gelegenheit auf Ersuchen des Konkursverwalters oder Kurators ergäbe), um die Erfüllung des/r betreffenden Vertrags/Verträge (oder eines Teils desselben/derselben) zu fordern. In diesem Falle ist Marc Stechl e.K. berechtigt, ohne Notwendigkeit einer Inverzugsetzung:
die Erfüllung des/r betreffenden Vertrags/Verträge aufzuschieben, bis die Zahlung hinreichend abgesichert ist; und/oder
die Erfüllung aller gegenüber dem Auftraggeber etwaig bestehenden Verpflichtungen aufzuschieben, ungeachtet der sonstigen Rechte und Ansprüche, die Marc Stechl e.K. aufgrund anderer etwaig mit dem Auftraggeber geschlossener Verträge geltend machen kann und ohne dass Marc Stechl e.K. verpflichtet wäre, den Auftraggeber in irgendeiner Form und Weise schadlos zu halten.
Erfüllt der Auftraggeber nicht, nicht hinlänglich oder nicht innerhalb der festgelegten Frist(en) seine Verpflichtungen, die aufgrund des/r mit Marc Stechl e.K. geschlossenen Vertrags/Verträge bestehen, so ist er (der Auftraggeber) in Verzug und ist Marc Stechl e.K. berechtigt, ohne Notwendigkeit einer Inverzugsetzung oder einer gerichtlichen Maßnahme:
die Erfüllung des betreffenden Vertrags sowie der mit diesem direkt zusammenhängenden Aufträge aufzuschieben, bis die Zahlung hinreichend abgesichert ist; und/oder
den betreffenden Vertrag sowie etwaige, mit diesem direkt zusammenhängende Verträge ganz oder teilweise zu annullieren, all dies ungeachtet der sonstigen Rechte und Ansprüche, die Marc Stechl e.K. aufgrund anderer etwaig mit dem Auftraggeber geschlossener Verträge geltend machen kann und ohne dass Marc Stechl e.K. verpflichtet wäre, den Auftraggeber in irgendeiner Form und Weise schadlos zu halten.
Im Falle, dass ein Ereignis wie das in den Paragraphen 1 und 2 dieses Artikels beschriebene auftritt, werden alle Forderungen, die Marc Stechl e.K. gegenüber dem Auftraggeber hat, sowie die Forderungen, die aufgrund des/r betreffenden Vertrags/Verträge bestehen, mit sofortiger Wirkung und in voller Höhe fällig und ist Marc Stechl e.K. berechtigt, die betreffenden Produkte zurückzuholen (siehe Artikel 11). In diesem Falle ist Marc Stechl e.K. bzw. sind dessen Beauftragte berechtigt, das Gelände des Auftraggebers bzw. dessen Gebäude zu betreten, um die Produkte wieder in Besitz zu nehmen. Der Auftraggeber ist gehalten, die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um Marc Stechl e.K. Gelegenheit zu bieten, seine Rechte in Anspruch zu nehmen.
Sonderanfertigungen und Druckaufträge können vom Kunden nicht storniert werden. Wenn der Kunde sich dennoch entscheidet, den Auftrag zu stornieren, werden alle anfallenden Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Artikel 21 – Streitigkeiten, zuständiges Gericht und anwendbares Recht
Etwaige Streitigkeiten und Differenzen zwischen den Parteien, einschließlich der Streitigkeiten, die von nur einer der Parteien als solche betrachtet werden, werden nach Möglichkeit von den Parteien selbst im gegenseitigen Einvernehmen beseitigt.
Sollten die Parteien keine Einigung erzielen, so werden die Streitigkeiten am hierfür zuständigen Gericht verhandelt. Dies ist das Gericht im Bezirk, in dem Marc Stechl e.K. seinen Sitz hat (Amtsgericht Straubing, Deutschland). Dies gilt jedoch nicht, wenn zwingende Zuständigkeitsregularien die Wahl dieses Gerichts nicht zulassen würden. Für diesen Vertrag und seine Auslegung gilt somit das Deutsche Recht.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ungültig sein, so bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt und gelten auch weiterhin. In diesem Falle ist Marc Stechl e.K. berechtigt, die betreffende Bestimmung zu ersetzen durch eine – für den Auftraggeber zumutbare – neue Bestimmung, die der ungültigen Bestimmung inhaltlich möglichst nahe kommt.
Artikel 22 – Sprache
Diese AGB werden sowohl in deutscher, als auch in englischer Sprache verfasst. Im Falle abweichender Auslegungen des Inhalts aufgrund der deutschen oder englischen Fassung dieser AGB ist die Auslegung aufgrund der deutschen Fassung maßgeblich.